Reifengarantie

Reifenschäden sind ärgerlich – und leider eine der häufigsten Pannenursachen. Bei Kauf von neuen Reifen erhalten Sie auf Wunsch bei uns die Reifengarantie, die Sie vor unvorhersehbaren Reparaturkosten umfassend schützt.

Die Reifengarantie deckt viele Schäden ab, z. B. solche durch eingefahrene spitze Gegenstände bzw. Nägel oder Glassplitter sowie Anfahrschäden an Bordsteinkanten oder Vandalismusschäden, die durch mutwillige Beschädigung der Reifen durch Dritte entstanden sind. Die Reifengarantie gilt innerhalb Deutschlands für 24 Monate. Es besteht kein Anspruch, wenn der Reifenschaden durch grobe Fahrlässigkeit oder extreme Fahrweise verursacht wurde.

Der ursprüngliche Kaufpreis des beschädigten Reifens und die Profiltiefe des beschädigten Reifens zum Schadenszeitpunkt sind die Grundlage für die Errechnung Ihres finanziellen Anspruchs. Voraussetzung für die Verrechnung ist der Kauf des neuen Reifens bei uns. Die Reifengarantie leistet keinen Reifenersatz bei grober Fahrlässigkeit des Fahrzeuglenkers oder -halters sowie für werkseitige Bereifung.

Ihre Vorteile bei uns:

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