Garantieabwicklung für Neuwagen

Beim Kauf eines Neufahrzeugs in Deutschland erhalten Sie 2 Jahre Gewährleistung, auch Sachmängelhaftung genannt, die durch den Fahrzeughersteller in § 437 BGB geregelt ist.

Viele Besitzer eines Neufahrzeugs befürchten Nachteile wie z. B. einen Garantieverlust, wenn Sie die Wartung & Inspektion an Ihrem Neuwagen nicht von einer autorisierten Vertragswerkstatt durchführen lassen. In der Regel kommen dann bei der Wahl einer herstellereigenen Werkstatt deutlich höhere Wartungs- und Reparaturkosten auf Sie zu als vergleichsweise in einer freien Werkstatt. Dabei ist es den Autoherstellern seit bereits 2002 nicht mehr erlaubt, Kunden an das herstellereigene Servicenetz zwanghaft zu binden. Zustande gekommen ist dies damals durch die GVO 1400/2002 (Gruppenfreistellungsverordnung) der EU. Somit gilt für alle Autohersteller auf dem europäischen Markt: Die Neuwagengarantie bzw. Gewährleistung (gesetzlich vorgeschrieben nach BGB) des Kunden erlischt nicht, wenn eine regelmäßige Inspektion nach Herstellerangaben beispielsweise bei Auto-Rahbari durchgeführt wird.

Sollte Ihr Neuwagen bei einem regelmäßig durchgeführten Service bei uns eine Beanstandung haben, kümmern wir uns für Sie um die kostenlose Abwicklung der Mängelbeseitigung bei der jeweiligen Marken-Vertragswerkstatt.

Ihre Vorteile bei uns:

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